Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Februar 2024

 

1.Vertragsschluss

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Training eines unserer Trainer geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch den Trainer schriftlich bestätigt werden.

Der Vertrag mit dem Trainer kommt nach Anmeldung durch den Kunden zustande.

Die Verbindlichkeit des Vertrages tritt mit der Unterschrift bzw. der Abgabe der Anmeldung in Kraft und gilt für die jeweilige Saison.

Der Trainer ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisclubs und kommerziellen Anlagen.

 

2.Training

Das Leistungsangebot umfasst unterschiedlichste Maßnahmen in Einzel- und Gruppentrainingsform.

Der Trainer kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen die Trainer, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

Das Sommertraining findet in durchschnittlich 12 Wochen, das Wintertraining in durchschnittlich 24 Wochen statt. In den Schulferien findet kein reguläres Training (siehe Terminübersicht) statt. Es kann in den Ferienzeiten nach Absprache aber selbstverständlich Training nach Bedarf gebucht werden. Zudem sind wir stets bemüht, Tennis-Camps / Intensiveinheiten anzubieten.

Die Trainingseinheiten finden 1, 2 oder 3x wöchentlich statt. (Bei Bedarf gerne auch öfter, nach Absprache). Die Gruppengröße liegt aus didaktischen Gründen bei Gruppenstunden zwischen 3 und 6 Teilnehmern, bei dem Ballschultraining bei max. 8 Teilnehmern pro Trainer.

Eine Kündigung während der laufenden Saison ist nur in Ausnahmefällen und nach persönlicher Rücksprache mit dem jeweiligen verantwortlichen Trainer möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Bei den Trainern ist die Buchung / Bezahlung der Trainingseinheiten nach verschiedenen Modellen möglich:

 

       Vereinstraining, für die Kids und Teens bis 16Jahre

       Privattraining regelmäßig vereinbarte Trainingsstunde (mind. 1x/Woche) für die gesamte Saison mit Abrechnung nach Unterrichtsvertrag

       Training nach Bedarf einzelne Trainingsstunden, die nach Bedarf vereinbart werden; die Bezahlung erfolgt jeweils in bar am Anfang der Stunde

       Legislator Pro mit mind. 3h die Woche, nach erfolgreicher Sichtung

 

       Zahlungsmöglichkeiten:

 

       Überweisung - ganze Saison, vor dem 1. Trainingstag

       Überweisung - in Raten, nach Absprache zzgl. Kontoführungsgebühren

 

Alle Preise verstehen sich inklusive Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation. Die Mitgliedschaft für einen Verein bzw. eine Gastgebühr sind nicht im Preis enthalten! Für Hallenstunden fallen Hallen- und Lichtgebühren an. Des Weiteren handelt es sich bei den Abo-Preisen um eine Mischkalkulation für die gebuchte Saison, somit ist ein Ausschluss einzelner Monate aufgrund von Ferienzeiten nicht möglich.

 

3.Termine

Die Trainer legen die Trainingstermine anhand einer Terminliste fest. Diese ist jederzeit bei einem der Trainer anforderbar.

Grundsätzlich wird zwischen Sommertraining und Wintertraining unterschieden. Das Sommertraining findet von Mai bis September statt. Das Wintertraining von Oktober bis Dezember. In den Schulferien, landesspezifisch abhängig vom Ort des Vereins, findet keine reguläres Training statt. 

 

 

4.Aufsicht bei Kindern

Trainer gegebene Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den unmittelbaren Trainingsort. Der jeweilige Trainer kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

 

5.Ausschluss vom Training

Die Trainer haben das Recht, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleibt, bis es abgeholt wird. Der/die Ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

6.Ausgefallene Stunden

Training, das durch Verschulden eines Trainers ausfällt, wird nachgeholt. Absagen seitens des Trainers auf Grund von langfristiger Krankheit werden nicht nachgeholt. Eine Stunde wird während des Wintertrainings in den Ferien zur gleichen Zeit am gleichen Tag des Trainings nachgeholt. Ausgenommen hiervon, die Nachholstunde fällt auf einen gesetzlichen Feiertag, (01.01., 06.01.,  08.03., Gründonnerstag, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 01.05., Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Fronleichnam, 08.08., 15.08., 20.09.,  03.10., 31.10., 01.11., Buß- und Bettag, 25.12. und 26.12.) , dann findet die Nachholstunde in der nächsten Ferienwoche statt. Abweichende Nachholtermine während der Zeit des Wintertrainings sind nur nach schriftlicher Absprache möglich. Während des Sommertrainings, kann die Nachholstunde, abweichend vom Trainingstag, an einem anderen Tag gehalten werden. Die Nachholstunde gilt als nachgeholt, wenn 50% der Teilnehmer zur Nachholstunde zusagen. Zusage kann schriftlich oder mündlich bei dem Trainer erfolgen. 

Im außerordentlichen und begründeten Fall (Urlaub, Verletzung) kann bei vorheriger Absage eine Gutschrift der ausgefallenen Stunden erfolgen. 

Training, das der Trainingsteilnehmer – gleich aus welchem Grund – nicht in Anspruch nimmt wird nicht nachgeholt und wird in vollem Umfang vom Kunden bezahlt.

Wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden nicht nachgespielt. Ausnahme: Die Stunde kann zum selben Termin in einer Tennishalle stattfinden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in jedem Fall erhalten. Im außerordentlichen und begründeten Fall (Urlaub, Verletzung) kann bei vorheriger Absage eine Gutschrift der ausgefallenen Stunden erfolgen.

Bei einem Ausfall durch Naturgewalt wie schlechtes Wetter (Regen, Sturm, etc.) besteht kein Ersatzanspruch.

 

 

7.Haftung

Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Sie regeln etwaige Ansprüche untereinander. Die Teilnahme am Training / Unterricht geschieht auf eigene Gefahr.

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

8.ALLGEMEIN

Bild- und Videomaterial

Mit Anerkennung der AGB stimmt der Trainingsteilnehmer zu, dass der Trainer Bild- und Videomaterial erstellen und verwenden darf.

 

Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung werden dem Trainer spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitgeteilt. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

 

Datenschutz

Die bei der Anmeldung erfassten, personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind die Trainer befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Die Trainer verpflichten sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten.

 

9.Widerrufsbelehrung

Widerrufssrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei schriftlich abzuschließenden Verträgen bei Vertragsunterschrift und bei Fernabsatzverträgen gem. §312 b I 1 BGB bei der hier vorliegenden Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c II BGB i. V. m. § 1 1,2 u. 4 BGB – InfoV.

Der Widerruf ist zu richten an:

Den jeweiligen Trainern.

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. von den Trainern gezogene Nutzungen herauszugeben. Verpflichtungen zu Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für den Trainer mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

 

10. Online Trainings

Für online Trainings gilt selbiges, wie für on court Trainings.

 

 

Euer Trainerteam